Klasse B
Fahrzeugart: Kraftfahrzeuge (außer AM, A1, A2, A)
- bis 3500 kg
- bis 8 Personen außer dem Fahrer
- auch mit Anhänger bis 750 kg, über 750 kg (Kombination max. 3500 kg)
Mindestalter: 18 Jahre / 17 Jahre beim "Begleiteten Fahren" (BF17)
Eingeschlossen: AM / L
Bemerkungen: unter 18 Jahre nur Fahrten im Inland
Klasse BE
Fahrzeugart: Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B
- mit (Sattel-) Anhänger bis 3500 kg
- bis 8 Personen außer dem Fahrer
- auch mit Anhänger bis 750 kg, über 750 kg (Kombination max. 3500 kg)
Mindestalter: 18 Jahre / 17 Jahre beim "Begleiteten Fahren" (BF17)
Eingeschlossen: AM / L
Voraussetzung: Fahrerlaubnisklasse B
Bemerkungen: Erwerb durch Praktische Prüfung / unter 18 Jahre nur Fahrten im Inland
Klasse C
Fahrzeugart: Kraftfahrzeuge (außer AM, A1, A2, A,D1,D)
- Gesamtmasse über 3500 kg
- bis 8 Personen außer dem Fahrer
- auch mit Anhänger bis 750 kg
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossen: T
Bemerkungen: -
Klasse CE
Fahrzeugart: Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse C
- mit (Sattel-) Anhänger über 750 kg
- bis 8 Personen außer dem Fahrer
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossen: T
Voraussetzung: Fahrerlaubnisklasse C
Bemerkungen: -
Klasse A1
Fahrzeugart: Krafträder (auch mit Beiwagen)
- bis 125 cm³
- bis 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1 kW/kg
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- über 45 km/h
- bis 50 cm³
- bis 15 kW
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossen: AM
Klasse A2
Fahrzeugart: Krafträder (auch mit Beiwagen)
- bis 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,2 kW/kg
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossen: AM / A1
Bemerkungen: bei zwei Jahren Vorbesitz A1 lediglich praktische Prüfung
Klasse A
Fahrzeugart: Krafträder (auch mit Beiwagen)
- über 45 km/h
- über 50 cm³
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- über 45 km/h
- über 50 cm³
- über 15 kW
Mindestalter:
24 Jahre (Krafträder bei Direktzugang)
21 Jahre (Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW)
20 Jahre (Krafträder bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz A2)
Eingeschlossen: AM / A1 / A2
Bemerkungen: Bei zwei Jahren Vorbesitz A2 lediglich praktische Prüfung
Klasse L
Fahrzeugart: Zugmaschinen bis 40 km/h mit Anhänger bis 25 km/h
- Land- und Forstwirtschaftliche Zwecke
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen
Mindestalter: 16 Jahre
Bemerkungen: -
Klasse T
Fahrzeugart: Zugmaschinen bis 60 km/h
- Land- und Forstwirtschaftliche Zwecke
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen bis 40 km/h
Mindestalter: 16 Jahre, bis zum 18. Lebensjahr auf 40 km/h begrenzt
Eingeschlossen: L
Bemerkungen: -