Klasse C1 – Mittlere Lkw

 Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500
kg aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut
sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Mindestalter:

18 Jahre

Geltungsdauer:

 bis zum 50. Lebensjahr, danach befristet auf 5 Jahre

Vorbesitz einer anderen Klasse:

Klasse B

Beinhaltet Klasse:

L, M, S

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