Klasse CE – Lastzüge
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Mindestalter:
- 21 Jahre
- Während oder nach Abschluss einer Berufsaubildung oder nach Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG: 18
Jahre
Geltungsdauer:
befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz einer anderen Klasse:
Klasse B
Beinhaltet Klasse:
- C1E, BE, T
- D1E bei Besitz von Klasse D1
- DE bei Besitz von Klasse D