Klasse C1E – Mittlere Lastzüge bis
max. 12.000 kg zG
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000 kg betragen.
Mindestalter:
18 Jahre
Geltungsdauer:
bis zum 50. Lebensjahr, danach befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz einer anderen Klasse:
Klasse C1
Beinhaltet Klasse:
- BE
- D1E bei Besitz von D1