Klasse DE – Große Busse mit Anhänger
über 750 kg zG

 Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Mindestalter:

- 24 Jahre
- 23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation
- 21 Jahre nach Grundqualifikation oder beschl. Grundqualifikation (Beschränkt auf
Linienverkehr bis 50km)
- 20 Jahre bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, bzw. 18 Jahre mit Beschränkung auf 50km im Linienverkehr.

Geltungsdauer:

befristet auf 5 Jahre

Vorbesitz einer anderen Klasse:

Klasse D

Beinhaltet Klasse:

- D1E, BE
- C1E bei Besitz von C1

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