Klasse D – Große Busse
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer
dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter:
- 24 Jahre
- 23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation
- 21 Jahre nach Grundqualifikation oder beschl. Grundqualifikation (Beschränkt auf
Linienverkehr bis 50km)
- 20 Jahre bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, bzw. 18 Jahre mit Beschränkung auf 50km im Linienverkehr.
- Es gelten weitere Einschränkungen und Auflagen.
Geltungsdauer:
befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz einer anderen Klasse:
Klasse B
Beinhaltet Klasse:
D1