Klasse D – Große Busse

 Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer
dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Mindestalter:

- 24 Jahre
- 23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation
- 21 Jahre nach Grundqualifikation oder beschl. Grundqualifikation (Beschränkt auf
Linienverkehr bis 50km)
- 20 Jahre bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, bzw. 18 Jahre mit Beschränkung auf 50km im Linienverkehr.
- Es gelten weitere Einschränkungen und Auflagen.

Geltungsdauer:

befristet auf 5 Jahre

Vorbesitz einer anderen Klasse:

Klasse B

Beinhaltet Klasse:

D1

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