Klasse C – Schwere Lkw

 Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500
kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Mindestalter:

- 21 Jahre
- Während oder nach Abschluss einer Berufsaubildung oder Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG: 18
Jahre

Geltungsdauer:

befristet auf 5 Jahre

Vorbesitz einer anderen Klasse:

Klasse B

Beinhaltet Klasse:

C1

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