BKF-Grundqualifikation LKW
Fahrer im Güterkraftverkehr gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Grundsatz:
Alle Fahrer die Fahrer, die Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klassen C/CE oder C1/C1E erforderlich ist und diese Fahrerlaubnis ab dem 10.09.2009 erteilt bekommen, müssen eine Grundqualifikiation oder beschleunigte Grundqualifikation nachweisen.
Möglichkeiten:
Der Nachweis erfolgt per
- Berufsausbildung (Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb)
- Grundqualifikation (ohne Lehrgang aber sehr umfangreiche IHK-Prüfung)
- beschleunigte Grundqualifikation (140 Std. Lehrgang und verkürzte IHK-Prüfung)
Mindestalter:
C/CE/C1/C1E mit Grundqualifikation 18 Jahre
C1/C1E mit beschl. Grundqualifikation 18 Jahre
C/CE mit beschl. Grundqualifikation 21 Jahre