Klasse DE – Große Busse mit Anhänger
über 750 kg zG
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Mindestalter:
- 24 Jahre
- 23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation
- 21 Jahre nach Grundqualifikation oder beschl. Grundqualifikation (Beschränkt auf
Linienverkehr bis 50km)
- 20 Jahre bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, bzw. 18 Jahre mit Beschränkung auf 50km im Linienverkehr.
Geltungsdauer:
befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz einer anderen Klasse:
Klasse D
Beinhaltet Klasse:
- D1E, BE
- C1E bei Besitz von C1