Klasse CE – Lastzüge

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Mindestalter:

- 21 Jahre
- Während oder nach Abschluss einer Berufsaubildung oder nach Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG: 18
Jahre

Geltungsdauer:

befristet auf 5 Jahre

Vorbesitz einer anderen Klasse:

Klasse B

Beinhaltet Klasse:

- C1E, BE, T
- D1E bei Besitz von Klasse D1
- DE bei Besitz von Klasse D

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