Klasse D1 – Kleine Busse
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - die zur Beförderung von mehr als 8 aber nicht mehr als
16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut und nicht länger als 8 Meter sind. Anhänger mit einer zulässigen
Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter:
- 21 Jahre
bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer 18 (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung).
Außerdem muss der Bewerber seit mindestens einem Jahr die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen. Von der Fahrerlaubnis darf nur bei
Fahrten in Deutschland Gebrauch gemacht werden, wenn diese im Rahmen der Berufsausbildung stattfinden.
Geltungsdauer:
befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz einer anderen Klasse:
Klasse B
Beinhaltet Klasse:
L, M, S