Klasse B – Pkw und leichte Lkw

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht
mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut
sind. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
b) die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt.

Mindestalter:

- 18 Jahre
- beim Begleiteten Fahren 17
- bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nach vorheriger erfolgreicher
medizinisch-psychologischer Untersuchung) 17 

Vorbesitz einer anderen Klasse:

nicht erforderlich

Beinhaltet Klasse:

L, AM

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