Klasse AM – Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder
mit Hilfsmotor (Mokick, Moped),
dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige
Leichtkraftfahrzeuge

 Mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
  • Verbrennungsmotor (Zweiräder) oder Fremdzündungsmotor (drei/vierrädrige Fahrzeuge): Hubraum maximal 50 cm³
  • Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
  • andere Verbrennungsmotoren bei drei- oder vierrädrigen Fahrzeuge: Nutzleistung maximal 4 kW
  • Leermasse bei vierrädrigen Fahrzeugen (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg

Klasse AM berechtigt auch zum Führen von:

  • Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 50 km/h,sofern sie vor dem 1. Januar
    2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind
  • Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht (50 cm³, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h), die vor dem 1.
    März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind

Mindestalter:

16 Jahre

Vorbesitz einer anderen Klasse:

nicht erforderlich

Nach oben scrollen