Klasse AM – Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder
mit Hilfsmotor (Mokick, Moped),
dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige
Leichtkraftfahrzeuge
Mit
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
- Verbrennungsmotor (Zweiräder) oder Fremdzündungsmotor (drei/vierrädrige Fahrzeuge): Hubraum maximal 50 cm³
- Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
- andere Verbrennungsmotoren bei drei- oder vierrädrigen Fahrzeuge: Nutzleistung maximal 4 kW
- Leermasse bei vierrädrigen Fahrzeugen (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg
Klasse AM berechtigt auch zum Führen von:
- Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 50 km/h,sofern sie vor dem 1. Januar
2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind - Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht (50 cm³, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h), die vor dem 1.
März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind
Mindestalter:
16 Jahre
Vorbesitz einer anderen Klasse:
nicht erforderlich