Klasse A – Schwere Krafträder

„Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen)
mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW

Mindestalter:

24 Jahre
20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
21 für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A

Vorbesitz einer anderen Klasse:

nicht erforderlich

Beinhaltet Klasse:

A2, A1, AM

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