Klasse D1 – Kleine Busse

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - die zur Beförderung von mehr als 8 aber nicht mehr als
16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut und nicht länger als 8 Meter sind. Anhänger mit einer zulässigen
Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Mindestalter:

- 21 Jahre
bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer 18 (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung).
Außerdem muss der Bewerber seit mindestens einem Jahr die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen. Von der Fahrerlaubnis darf nur bei
Fahrten in Deutschland Gebrauch gemacht werden, wenn diese im Rahmen der Berufsausbildung stattfinden.

Geltungsdauer:

befristet auf 5 Jahre

Vorbesitz einer anderen Klasse:

Klasse B

Beinhaltet Klasse:

L, M, S

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