Klasse A – Schwere Krafträder
„Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen)
mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW
Mindestalter:
24 Jahre
20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
21 für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
Vorbesitz einer anderen Klasse:
nicht erforderlich
Beinhaltet Klasse:
A2, A1, AM